Drohnen Flugverbotszonen und Einschränkungen in Deutschland
Diese Karte nutzt offizielle geografische Zonen aus dem WMS-Dienst von DIPUL. Sie dient als Orientierung vor dem Flug und zeigt ausgewählte Bereiche mit möglichen Einschränkungen für den Drohnenbetrieb in Deutschland.
Wo darf man in Deutschland keine Drohne fliegen?
Wer in Deutschland mit einer Drohne startet, sollte vor jedem Flug prüfen, ob am Einsatzort geografische Zonen, Kontrollzonen oder weitere betriebliche Einschränkungen gelten. Nicht jeder Bereich ist automatisch komplett gesperrt, aber viele Zonen sind nur mit zusätzlichen Voraussetzungen, mit Zustimmung der zuständigen Stelle oder mit einer Freigabe nutzbar. Genau deshalb ist eine Kartenprüfung vor dem Start sinnvoll. Wer neu einsteigt, findet auf unserer Seite zum Drohnenführerschein einen guten Einstieg in die Grundlagen.
Typische Flugverbotszonen und Mindestabstände
Besonders relevant sind Bereiche rund um Flugplätze und Flughäfen. Für Flugplätze, die keine Flughäfen sind, gilt grundsätzlich eine geografische Zone über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1.500 Metern ab der Grenze. Bei Flughäfen gilt eine geografische Zone über und innerhalb von 1.000 Metern ab der Grenze sowie zusätzlich innerhalb von weniger als 1.000 Metern zu allen verlängerten Start- und Landebahnachsen in An- und Abflugrichtung über eine Strecke von bis zu 5 Kilometern.
Weitere sensible Bereiche liegen regelmäßig über und innerhalb von 100 Metern von Krankenhäusern, militärischen Anlagen, Polizeigrundstücken, Energieanlagen, Industrieanlagen, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und bestimmten Behörden- oder Sicherheitsstandorten. Auch Naturschutzgebiete, Nationalparks und weitere geschützte Flächen können eingeschränkt oder nur unter besonderen Voraussetzungen nutzbar sein. Wer regelmäßig fliegt, sollte zusätzlich prüfen, ob bereits ein passender Drohnenversicherungsschutz besteht.
Kontrollzonen und ED-R
Befindet sich der geplante Einsatz in einer Kontrollzone, darf der Flug nicht einfach gestartet werden. In solchen Bereichen ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Zusätzlich gibt es in Deutschland ED-R-Gebiete, also Luftgebiete mit Flugbeschränkungen. Diese müssen beim Drohnenflug ebenfalls beachtet werden. Ein Durchflug ist dort grundsätzlich nur mit einer gesonderten Genehmigung zulässig.
EASA-Anforderungen in der Open Category
Neben den deutschen geografischen Zonen gelten die europäischen Grundregeln der EASA. In der offenen Kategorie liegt die maximale Flughöhe grundsätzlich bei 120 Metern über Grund. In A1 soll ein Überflug unbeteiligter Personen vermieden beziehungsweise auf das Minimum reduziert werden. In A2 darf nicht über unbeteiligte Personen geflogen werden; außerdem ist ein horizontaler Abstand von 30 Metern einzuhalten, der bei aktivierter Low-Speed-Funktion auf 5 Meter reduziert werden kann. In A3 darf ebenfalls nicht über unbeteiligte Personen geflogen werden; zusätzlich ist ein horizontaler Abstand von 150 Metern zu unbeteiligten Personen und zu bebauten beziehungsweise städtischen Bereichen einzuhalten.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Vor jedem Flug den Standort in der Karte prüfen.
- Maximalhöhe und passende Open-Category-Unterkategorie beachten.
- Nahe Flughäfen, CTR oder ED-R nicht ohne Freigabe starten.
- 100-Meter-Zonen rund um sensible Infrastruktur ernst nehmen.
- In A2 und A3 immer die Personenabstände sauber einhalten.
- Naturschutz, Datenschutz und örtliche Vorgaben zusätzlich prüfen.
Drohnenflug nur dort, wo er auch wirklich zulässig ist
Eine Karte mit Flugverbotszonen ersetzt keine operative Verantwortung, sie ist aber der richtige erste Schritt. Wer legal und sicher fliegen will, sollte immer sowohl die geografischen Zonen in Deutschland als auch die EASA-Anforderungen der Open Category berücksichtigen. So lassen sich Bußgelder, unnötige Risiken und Fehlstarts vermeiden.
Weitere Inhalte finden Sie auch im Bereich Drohnenführerschein, bei der Drohnenversicherung sowie in unserem Themenbereich Wissen & Bildung. Wenn Sie passende Anbieter suchen, lohnt sich außerdem ein Blick auf Drohnenschulen in Deutschland.