Glossar – Drohnenbegriffe & Definitionen | Drohnenweltmarkt

Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe und Abkürzungen aus den EU-Drohnenvorschriften (EASA). Die Definitionen orientieren sich an offiziellen Regelwerken und werden praxisnah zusammengefasst.

A

AGL (Above Ground Level) – Höhe eines Luftfahrzeugs über dem Erdboden.

AMC (Acceptable Means of Compliance) – Von EASA veröffentlichte akzeptable Nachweiswege zur Einhaltung von Vorschriften.

B

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) – Betrieb außerhalb der direkten Sichtverbindung des Fernpiloten.

C

C0–C6 Klassen – EU-Produktklassen für Drohnen mit definierten technischen Anforderungen (z. B. Gewicht, Geo-Awareness).

CE-Kennzeichnung – Bestätigung der Konformität eines Produkts mit EU-Sicherheitsanforderungen.

C2-Link (Command & Control) – Steuer- und Datenverbindung zwischen Drohne und Bodenstation.

D

DAA (Detect and Avoid) – Systeme zur Erkennung und Vermeidung von Kollisionen.

E

EASA – Europäische Agentur für Flugsicherheit, zuständig für EU-Drohnenregeln.

F

Flight Geography – Räumlicher Geltungsbereich einer Betriebsgenehmigung.

Flight Termination System (FTS) – System zum sicheren Beenden eines Flugs.

G

Geo-Awareness – Funktion, die Piloten vor Luftraumbeschränkungen warnt.

Geo-Fencing – Technische Begrenzung des Flugraums.

GM (Guidance Material) – Erläuterndes Begleitmaterial zu EU-Vorschriften.

H

Handover – Übergabe der Kontrolle zwischen Piloten oder Systemen.

I

Involved Person – Person, die aktiv am Drohnenbetrieb beteiligt ist.

L

LUC (Light UAS Operator Certificate) – Zertifikat für Betreiber mit erweiterten Rechten.

Luftraumklassen A–G – Klassifizierung des kontrollierten und unkontrollierten Luftraums.

M

MTOM (Maximum Take-Off Mass) – Maximale Startmasse inkl. Nutzlast.

N

NOTAM – Kurzfristige Bekanntmachung luftfahrtrelevanter Informationen.

O

Open Category – Niedrigrisikokategorie ohne individuelle Genehmigung.

Operator – Natürliche oder juristische Person, die einen Drohnenbetrieb verantwortet.

P

Payload – Nutzlast einer Drohne (Kamera, Sensoren).

PDRA – Vordefinierte Risikobewertung für bestimmte Betriebsarten.

R

Remote Pilot – Person, die eine Drohne steuert.

RPAS – Remotely Piloted Aircraft System.

RTR (Ready to Respond) – Fähigkeit, auf Abweichungen schnell zu reagieren.

S

SORA (Specific Operations Risk Assessment) – Methodik zur Risikobewertung in der Specific Category.

Specific Category – Mittleres Risiko, meist genehmigungspflichtig.

STS (Standard Scenario) – Standardisierte Betriebsszenarien.

T

Take-off Area – Start- und Landezone der Drohne.

U

UA (Unmanned Aircraft) – Unbemanntes Luftfahrzeug.

UAS (Unmanned Aircraft System) – Gesamtsystem aus Drohne, Steuerung und Verbindung.

U-Space – Digitales Verkehrsmanagement für Drohnen.

V

VLOS (Visual Line of Sight) – Betrieb innerhalb direkter Sicht.

VLL (Very Low Level) – Sehr niedrige Flughöhen.

Z

Zone mit geografischer Beschränkung – Gebiet mit Flugverbot oder Auflagen.

Hinweis: Dieses Glossar basiert auf EU-Regelwerken (EASA) und wird regelmäßig erweitert. Begriffe können je nach Anwendungsfall unterschiedlich interpretiert werden.